AGB

Eine Zusammenarbeit braucht faire Regeln.

Für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen der Referenten-Agentur PREMIUM SPEAKERS (nachfolgend die „Auftragnehmerin“ genannt) und dem Auftraggeber, die die Konzeption, Organisation, Planung und Durchführung von Präsenz- und Online-Veranstaltungen betreffen (einschließlich Leistungen von Rednern, Moderatoren, Künstlern und Online-Experten) bzw. der Vermittlung von Leistungen Dritter (Redner, Moderatoren, Künstler, Regisseur, Technik-Experten) gelten ausschließlich diese AGB’s.

Die Einzelheiten des Auftrags werden in Gemäßheit mit diesen AGB jeweils in einem gesonderten, schriftlichen Auftrag mit dem Auftraggeber vereinbart. In dem jeweiligen Einzelauftrag werden die durch die Auftragnehmerin jeweils zu erbringenden Leistungen im Einzelnen bestimmt. Nebenabreden oder Änderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des vorgenannten Schriftformerfordernisses.

Die Teams der Premium Conferences GmbH in der Schweiz und MEET Live GmbH in Deutschland arbeiten sehr gerne für Sie, aber nicht gratis. Die Agentur PREMIUM SPEAKERS ist ein Beratungsunternehmen und KMU (Klein-Unternehmen) und verrechnet seine erbrachten Leistungen. Ihre Anfragen an die Agentur PREMIUM SPEAKERS oder einer der weiteren Angebotsseiten für die Vermittlung von Referenten und Persönlichkeiten, behandeln wir als Auftrag an die Agentur PREMIUM SPEAKERS und übergeben diese Abfragen an ein internes Projekt-Team. Jede Anfrage erhält eine Projekt-Nummer. Sollten Sie als Kunde anderweitig einen Experten oder Keynote Speaker suchen und buchen oder das Projekt vor der Buchung beenden, behält sich die Agentur PREMIUM SPEAKERS vor, Ihnen Projekt-Kosten in der Höhe von mindestens Euro 750.– zzgl. MwSt. zu verrechnen. Bei einer Buchung eines Experten oder Redners bei der Agentur PREMIUM SPEAKERS, werden Ihnen die Projekt-Kosten an die erreichte Provision angerechnet.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin bei der Erfüllung ihrer Leistungspflichten in angemessener Weise sowie unter Einhaltung aller relevanter Rechtsvorschriften zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, das rechtzeitige Zurverfügungstellen von sämtlichen Informationen, Datenmaterial, Werbemitteln, technischen Hilfsmitteln etc., welche für die Leistungserbringung erforderlich und/ oder notwendiger Bestandteil der vereinbarten Leistungen sind. Der Pflicht zur Erbringung der Mitwirkungshandlungen kommt der Auftraggeber rechtzeitig und unaufgefordert nach. Etwaige Kosten für die Mitwirkungshandlungen trägt der Auftraggeber.

Im Falle einer online-Veranstaltung stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin alle Unterlagen, Dokumente und Einspieler (Fotos, Filme, Clips, etc.) sowie alle Daten, die im Zusammenhang mit dem Live-Stream in die Produktion einfließen sollen, spätestens zwei Arbeitstage vor der Generalprobe zur Verfügung.

Der Auftraggeber versichert und stellt sicher, dass er Inhaber der Nutzungs- und Eigentums-/Besitzrechte an den ggf. für die Durchführung der Leistungen der Auftragnehmerin erforderlichen Inhalten ist und ggf. erforderliche Nutzungsrechte für die Durchführung des Auftrags durch die Auftragnehmerin in erforderlichem Umfang ohne Verletzung von Rechten Dritter eingeräumt werden können. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin bei behaupteten oder nachgewiesenen Verletzungen von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen frei. Hiervon umfasst sind auch die Rechtsverfolgungskosten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche gesetzliche Anforderungen (insbesondere, aber nicht abschließend: Versammlungs-, Lärm-, feuerpolizeiliche und datenschutzrechtliche Vorschriften) für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags einzuhalten, sowie sämtliche ggf. erforderliche Genehmigungen einzuholen und der Auftragnehmerin die Genehmigungsbedingungen rechtzeitig mitzuteilen.

Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin einen oder mehrere Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen und dadurch eine ständige und zeitnahe Kommunikation für die Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung sicherzustellen. Änderungen in der Person des Ansprechpartners sind der Auftragnehmerin unverzüglich mitzuteilen.

Der Auftraggeber trägt sämtliche anfallenden Steuern, Abgaben, GEMA-Gebühren, sowie weitere Gebühren und Auslagen (KSK, VG Wort, Bildrechte etc.) selbst. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die entsprechenden Anmeldungen und Abführungen gegenüber der und an die Verwertungsgesellschaften zu erbringen.

Soweit im jeweiligen Auftrag vorab nichts Abweichendes vereinbart ist, trägt der Auftraggeber Reise- und Übernachtungskosten und Spesen der Personen, deren Anwesenheit vor Ort für die Planung, Vorbereitung, Organisation und/oder Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.

Der Auftraggeber schließt für die Veranstaltung die notwendigen Versicherungen ab und erteilt der Auftragnehmerin auf Verlangen eine diesbezügliche Bestätigung. Der Auftraggeber tritt seine Ansprüche gegen die Versicherung an die Auftragnehmerin ab. Von dieser Regelung sind Privatveranstaltungen ausgenommen.

Der Auftraggeber hat das Konzept bzw. die Planung der Veranstaltung unverzüglich nach Übermittlung durch die Auftragnehmerin zu prüfen und etwaige Beanstandungen/ Mängel unverzüglich der Auftragnehmerin schriftlich mitzuteilen und zu rügen. Nicht offenkundige Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin den Auftrag als Referenz (einschließlich des Namens und des Logos des Auftraggebers) benennen kann, wenn und soweit nichts anderes vereinbart wird.

Ist aus Sicht des Auftraggebers eine Leistungsänderung hinsichtlich des Inhalts und des Umfangs der von der Auftragnehmerin geschuldeten Leistungen erforderlich, einigen sich die Auftragsnehmerin und der Auftragsgeber auf eine Vertragsanpassung, die den Mehraufwand sowie die infolge der Leistungsänderung eintretende Zeitverzögerung entsprechend berücksichtigt. Kommt keine Vertragsanpassung zustande, ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Leistungsänderungsverlangen zurückzuweisen.

Der Beginn, Dauer und Beendigung des Auftrags werden im jeweiligen Einzelauftrag zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin gesondert festgelegt und werden Vertragsbestandteil.

Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, die dem Auftraggeber bei Abschluss des einzelnen Auftrags online via Webseite premium-speakers.com zur Verfügung gestellt wird.

Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden vertraulich zu behandeln, sofern und soweit der Auftraggeber die Auftragnehmerin nicht von der Geheimhaltungspflicht entbindet. Diese Regelung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des einzelnen Auftrags fort.

Soweit die Auftragnehmerin vermittelnd tätig wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, mit dem vermittelten Kontakt für eine Dauer von 36 Monaten keine direkten Vertragsabschlüsse zu tätigen. Für jeden Fall des Verstoßes gegen vorgenannte Verpflichtung, ist die Auftragnehmerin so zu stellen, als hätte sie den Vertragsabschluss vermittelt. Dies schließt einen entsprechenden Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsvergütung ein, die der Auftraggeber für eine entsprechende Vermittlung durch die Auftragnehmerin gezahlt hätte. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt durch die vorstehende Regelung unberührt.

Die Plattform premium-speakers.com mit der rechtsmässigen Unternehmung Agentur PREMIUM SPEAKERS ist ein Unternehmen der Premium Management Group Holding AG. Persönliche Email-Daten dürfen für Werbung, Marketing und Newsletter innerhalb der Firmengruppe genutzt werden.

Nebenabreden bestehen nicht.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform gem. § 126 BGB. Das gilt auch für das Ändern und Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Der Auftraggeber wird hierüber schriftlich oder per E-Mail informiert und hat das Recht, innerhalb eines Monats nach Mitteilung bezüglich der geänderten AGB diesen zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, besteht das Vertragsverhältnis zu den geänderten AGB fort. Widerspricht der Auftraggeber rechtzeitig, besteht das Vertragsverhältnis fort; jedoch ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen.

Ausschließlicher Gerichtsstand sind Zug für die Premium Conferences GmbH und Giessen für die MEET Live GmbH.

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Diese Vereinbarung gilt weltweit.

Sollten sich einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar erweisen, werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame, nichtige oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem mutmaßlichen Willen der Parteien der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für eine Vertragslücke.